Parteiengesetz 2012

In keiner anderen westlichen Demokratie wird es in Zukunft so klar deklarierte und einsichtige Parteienfinanzierung geben wie in Österreich. Mit dem Parteiengesetz werden sämtliche Empfehlungen des Europarates (GRECO-Evaluierungsbericht Österreich vom 9. Dezember 2011) umgesetzt und übertroffen. Die Vorschriften sollen ab 1. Juli einheitlich für Bund und Länder gelten. mehr ...

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  • Bundeskanzler Werner Faymann

    Bundeskanzler Werner Faymann
    beantwortet heute einen Dringlichen Antrag des BZÖ zum Thema "Österreich neu bauen - umfassende Staats-und Parlamentsreform". Die Debatte kann ab 15 Uhr via Livestream mitverfolgt werden (t.b.):


  • Bundeskanzler Werner Faymann

    Bundeskanzler Werner Faymann
    Soeben wurde im Nationalrat die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen, und zwar einstimmig, mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien. Mit diesem Beschluss werden 120 Sonderbehörden und Senaten österreichweit aufgelöst und ihre Aufgaben und Kompetenzen auf elf Verwaltungsgerichtshöfe (neun in den Ländern plus ein Bundesverwaltungsgerichtshof und ein Bundesfinanzgerichtshof) übertragen. Das unter der Verantwortung von Staatssekretär Josef Ostermayer verhandelte Verwaltungsreformpaket ist laut Experten eines der wichtigsten verfassungspolitischen Schritte der vergangenen 25 Jahre in Österreich. Abgeordnete aller fünf Parteien bedankten sich für die vorbildliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen, für die Sachlichkeit, Offenheit und Transparenz, die die Verhandlungen der vergangenen zwei Jahre gekennzeichnet hatten "Als Bundeskanzler Werner Faymann mir das Vertrauen gegeben und mich mit diesem Thema betraut hat, haben nicht alle daran geglaubt, dass wir gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen", sagte Staatssekretär Ostermayer am Dienstag in der Plenarsitzung des Parlaments, "aber ich wollte gar nicht erst darüber nachdenken, die Länder außen vor zu lassen. Ich habe nie daran gezweifelt, dass ein guter Kompromiss bei dieser Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit möglich sein wird.“ (t.b)


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